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   LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11   

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https://dejure.org/2011,28541
LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11 (https://dejure.org/2011,28541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.11.2011 - L 2 U 164/11 (https://dejure.org/2011,28541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. November 2011 - L 2 U 164/11 (https://dejure.org/2011,28541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychisch erkrankter Lokführer - Steht der Zusammenhang mit einem Dienstunfall nicht fest, gibts keine Rente von der Unfallversicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 17).

    Gesichtspunkte für die Beurteilung sind neben der versicherten Ursache als solcher, einschließlich Art und Ausmaß der Einwirkung, u.a. die konkurrierende Ursache (nach Art und Ausmaß), der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, Befunde und Diagnosen des erstbehandelnden Arztes sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 16).

    Eine Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann auch als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 15 m.w.N.).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
    Er kann wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt, der das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellt, und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl. BSG vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - Juris RdNr. 12).

    Wie das BSG im Urteil vom 05.07.2011 (Az. B 2 U 17/10 R - Juris RdNr. 14 ff.) dargelegt hat, kann ein Versicherter grundsätzlich vom Unfallversicherungsträger den Erlass feststellender Verwaltungsakte über das Vorliegen eines Versicherungsfalls und ggf. der diesem zuzurechnenden Gesundheitsschäden beanspruchen; eine entsprechende Anspruchs- bzw. Ermächtigungsgrundlage im Sinne von § 31 SGB I ist insoweit § 102 SGG VII (vgl. zu den Einzelheiten BSG ebenda Juris RdNr. 15 f.).

    Während der Gesundheitserstschaden (Gesundheitsbeeinträchtigung, Krankheit oder Tod des Versicherten), der durch ein Unfallereignis im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII verursacht wird (sog. haftungsbegründende Kausalität), eine den Versicherungsfall selbst begründende Tatbestandsvoraussetzung und damit keine Folge des Arbeitsunfalls ist (vgl. BSG vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - Juris RdNr. 27), ist das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (sog. haftungsausfüllende Kausalität) Voraussetzung für weitergehende Leistungsansprüche wie z.B. die Gewährung einer Verletztenrente (vgl. BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr. 10 m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 2 U 1014/05

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Bahnfahrer nach Fahrgastunfall;

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
    Die Klägerbevollmächtigte hat ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg unter dem Az. L 2 U 1014/05 vorgelegt.

    Ebensowenig können aus dem vorgelegten Urteil des LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 2 U 1014/05) abweichende Schlussfolgerungen gezogen werden, denn beim dortigen Kläger standen ein psychischer Gesundheitserstschaden und das Vorliegen einer PTBS fest.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
    Für die erforderliche Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheits(erst)schaden sowie für die Kausalität zwischen Gesundheits(erst)schaden und weiteren Gesundheitsschäden gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12).

    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 17).

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
    Während der Gesundheitserstschaden (Gesundheitsbeeinträchtigung, Krankheit oder Tod des Versicherten), der durch ein Unfallereignis im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII verursacht wird (sog. haftungsbegründende Kausalität), eine den Versicherungsfall selbst begründende Tatbestandsvoraussetzung und damit keine Folge des Arbeitsunfalls ist (vgl. BSG vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - Juris RdNr. 27), ist das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (sog. haftungsausfüllende Kausalität) Voraussetzung für weitergehende Leistungsansprüche wie z.B. die Gewährung einer Verletztenrente (vgl. BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
    Hinsichtlich des Beweismaßstabes ist zu beachten, dass das Vorliegen eines Gesundheitserstschadens bzw. eines Gesundheitsfolgeschaden (Unfallfolgen) im Wege des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen muss, während für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitserst- bzw. -folgeschaden die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit genügt (vgl. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr. 16).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
    Ist jedoch eine Ursache - allein oder gemeinsam mit anderen Ursachen - gegenüber anderen Ursachen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannte(n) Ursache(n) "wesentlich" und damit Ursache(n) im Sinne des Sozialrechts (vgl. BSGE 12, 242, 245).
  • LSG Hamburg, 18.08.2015 - L 3 U 106/10

    Feststellung einer Posttraumatischen Belastungsstörung als Folge eines

    Abzulehnen ist die im Urteil vom 30.3.2011 (L 2 U 293/05) geäußerte Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach bei einer Latenzzeit von zwei Jahren zwischen einem Arbeitsunfall und dem Entstehen eines psychischen Symptomatik ein Ursachenzusammenhang stets zu verneinen sei, sowie die im Urteil vom 14.11.2011 (L 2 U 164/11) geäußerte Meinung des Bayerischen Landessozialgerichts, dass die Feststellung einer PTBS nicht mehr möglich sei, wenn zwischen dem angeschuldigten Unfallereignis viele Jahre liegen und trotz fachärztlicher Behandlung die Symptome eine PTBS nicht diagnostiziert wurden.
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